Bitte kontaktieren Sie mich.                                     


Fragen und Details zum Ablauf und zu den Kosten kläre ich gerne in einem telefonischen Gespräch oder auf Anfrage per E-Mail.


Wichtig: 

Vereinbarte Behandlungseinheiten sind auch bei Versäumen des Termins durch Sie zu bezahlen, es sei denn, der Termin wurde Ihrerseits nachweislich zumindest 24 Stunden vor Beginn der Behandlungseinheit abgesagt worden!


Die Bezahlung meines Honorars erfolgt mittels Überweisung, nachdem Sie meine Honorarnote erhalten haben. Sollte die Bezahlung des Honorars nicht binnen vier Wochen nach Rechnungslegung erfolgen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20€ zusätzlich an.


Honorar Klinisch-Psychologische Behandlung/Beratung (Stand: 01.04.2024) : 

Einzelsetting: 100€/50 Minuten

 zwei Personen/Familie: 120€/50 Minuten

                                   

  

Honorar Klinisch-Psychologische Diagnostik/ Supervision/ Mediation/ Seminare etc:

nach Vereinbarung!


KOSTENZUSCHÜSSE

       
         Gesetzliche Krankenversicherung:

Seit 01.01.2024 ist die Klinisch-Psychologische Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in die Sozialversicherungsgesetze aufgenommen worden.

D.h. alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen erhalten einen Kostenzuschuss zur Klinisch-Psychologischen Behandlung, je nach Satzung und Krankenordnung des jeweiligen Versicherungsträgers. 

Dies bedeutet für Sie, dass Sie einen Teil meiner Honorarnote refundiert bekommen, je nach Krankenversicherungsträger ist das unterschiedlich. Den genauen Ablauf und was hierfür erforderlich, erkläre ich Ihnen gerne telefonisch oder beim Ersttermin.


Private Zusatzversicherung:

Viele private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Klinisch-Psychologische Behandlung, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung!


Firmen:

Viele Firmen bieten ihren Mitarbeiter:innen als "goodie" im Sinne der Mitarbeiter:innengesundheit Beratungsgespräche, Supervisionstermine oder Coachings bei externen Personen an. Sprechen Sie mit ihrem Dienstgeber, möglicherweise können die Kosten übernommen werden. Sollten mehrere Mitarbeiter:innen dies in Anspruch nehmen wollen, kann ein Rabatt gewährt werden.


Kinder- und Jugendhilfe:

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie für Kinder und Jugendliche einen Zuschuss zur Klinisch-Psychologischen Behandlung durch das Magistrat oder die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. Den genauen Ablauf erkläre ich Ihnen telefonisch oder persönlich und beim Antrag helfe ich Ihnen.