Paare oder Familien





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"Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
"
Georg Christoph Lichtenberg (1742 – 1799)


Veränderungen gehören zum Entwicklungsprozess eines Menschen dazu, sind jedoch mit Herausforderungen verbunden. 

Ich unterstütze Sie als Paar oder Familie dabei, Zeiten voller Veränderung, Stillstand oder Neuordnung gut zu meistern und Schwierigkeiten zu bewältigen.

Auch kann es nach der Bewältigung von Herausforderungen 

(z.B. Todesfall in der Familie, einer Krebsdiagnose, Trennung/Scheidung, einer Geburt oder Umzüge) hilfreich sein Situationen zu besprechen oder in einem konstruktiven Setting zu reflektieren, was bereits gelingt und was noch verbesserungswürdig ist.

Es werden die Ebenen des Denkens, Handelns und Fühlens angesprochen und Lösungen für herausfordernde Situationen erarbeitet.

Dies kann im Einzel- als auch im Setting mit mehreren Personen stattfinden und auch involvierte Kinder können mit einbezogen werden.

Beispiele, bei denen ich Ihnen Unterstützung bieten kann:

  • wenn Sie darüber nachdenken, ob sie eine Familie werden wollen 
  • wenn Sie sich auf die neue Rolle als Ehemann/Ehefrau/Elternteil vorbereiten wollen
  • wenn sich ihr Leben durch einen Umzug verändert
  • wenn Sie die den Familienalltag anders gestalten oder ändern wollen
  • wenn Sie merken, dass sich die eigene Kindheit  auf die Beziehung auswirkt
  • bei Erziehungsfragen
  • für Eltern, die mit ihrer Rolle als Mutter/Vater/PartnerIn unzufrieden sind
    wenn Sie neue Perspektiven erarbeiten wollen
  • für bereits getrennte, ebenso wie sich trennende und getrenntlebende Eltern
  • für Eltern, die nach einer Trennung/Scheidung wieder einen konstruktiven Umgang miteinander finden wollen
  • für Eltern, die mit dem Verhalten ihres Kindes einen anderen Umgang finden wollen
  • für Eltern/(Ehe-)Paare, die an ihre eigenen Grenzen stoßen
  • für Eltern/(Ehe-)Paare, welche die Kommunikation auf Erwachsenenebene verbessern wollen
  • in einer emotional überfordernden Situation (z.B. Krankheit, Tod eines Angehörigen)
    für Eltern mit Schwierigkeiten bei der Ausübung des Kontaktrechts
  • für Eltern vor/während/nach einer Trennung/Scheidung (beispielsweise bei Kontaktrechtsthemen)
  • für Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen und eine Bestätigung für das Pflegschaftsgericht benötigen ( §95 Abs. 1a AußStrG)