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Familienmanagement





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Veränderungen gehören zum Entwicklungsprozess eines Menschen dazu, sind jedoch mit Herausforderungen verbunden. Familienmanagement bedeutet, dass ich Sie als Familie dabei unterstütze, Zeiten voller Veränderung und Neuordnung gut zu meistern und Schwierigkeiten zu bewältigen.

Auch kann nach der Bewältigung von Herausforderungen (z.B. nach Trennungen, einer Geburt oder Umzüge) hilfreich sein, nach einiger Zeit in einem konstruktiven Setting zu reflektieren, was bereits gelingt und was noch verbesserungswürdig ist.

In der Beratung werden die Ebenen des Denkens, Handelns und Fühlens angesprochen und Lösungen für herausfordernde Situationen erarbeitet.

Dies kann im Einzel- als auch im Setting mit mehreren Personen stattfinden und auch involvierte Kinder können mit einbezogen werden.

Beispiele, bei denen ich ihnen Unterstützung bieten kann:

  • für werdende Eltern, die sich auf die neue Rolle vorbereiten wollen
  • für Eltern, die den Familienalltag anders gestalten oder ändern wollen
  • für Eltern, deren eigene Kindheit sich auf die Elternrolle auswirkt
  • für Eltern mit Erziehungsfragen
  • für Eltern, die ihre Elternrolle reflektieren wollen
  • für Eltern, die mit ihrer Rolle als Mutter/Vater/PartnerIn unzufrieden sind
  • für Eltern, die neue Perspektiven erarbeiten wollen
  • für bereits getrennte, ebenso wie sich trennende und getrenntlebende Eltern
  • für Eltern während eines Gerichtsverfahrens, die den Fokus auf die Bedürfnisse involvierter Kinder lenken wollen
  • für Eltern, die wieder einen konstruktiven Umgang miteinander finden wollen
  • für Eltern, die mit dem Verhalten ihres Kindes einen anderen Umgang finden wollen
  • für Eltern, die an ihre eigenen Grenzen stoßen
  • für Eltern, welche die Kommunikation auf Erwachsenenebene verbessern wollen
  • für Eltern in einer emotional überfordernden Situation (z.B. Krankheit, Tod eines Angehörigen)
  • für Eltern mit Schwierigkeiten bei der Ausübung des Kontaktrechts
  • für Eltern vor/während/nach einer Trennung/Scheidung in Hinblick auf eine gute Gestaltung für sich selbst als Elternteil, aber auch in Hinblick auf die Kinder
  • für Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen und eine Bestätigung für das Pflegschaftsgericht benötigen ( §95 Abs. 1a AußStrG)